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Finanzlexikon: handelsgesetzbuch

handelsgesetzbuch

Handelsgewerbe ist nach deutschem Handelsrecht gemäß § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Über die Definition des Begriffs hinaus stellt das Gesetz damit die widerlegliche Vermutung auf, dass jeder Gewerbebetrieb zunächst als Handelsgewerbe gilt und dessen Betreiber damit als Kaufmann, auf den die handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute Anwendung finden, auch wenn dieser nicht mit seiner Firma im Handelsregister eingetragen ist.

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